Johannes Müller

Höhere Kreditbarrieren und die neue Reform des Insolvenzrechts

von Johannes Müller

Wenn Kunden nicht zahlen: Forderungsausfälle versichern – Liquidität sicherstellen

Stand 15.10.2020

Kreditbarrieren bei Kreditverhandlungen wachsen bei KMU

Die letzte Erhebung der Ifo-Kredithürde für den Oktober 2020 von heute stellt aktuell fest, dass die Barrieren beim Kreditzugang weiterwachsen. Bei der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen wächst offensichtlich die Zurückhaltung der Banken. 21,7 % der Unternehmen stellten restriktive Verhaltensweisen im Rahmen der geführten Kreditverhandlungen fest. Dieses erfahren wir auch in unserer Beratungspraxis. Banken vergeben an kleine und mittlere Unternehmen Darlehen zunehmend restriktiver und teils mit hohen Auflagen und Covenants versehen. Besonders betroffen sind die mittelständischen Dienstleister sowie der Groß- und Einzelhandel: Für mehr als ein Viertel von ihnen ist der Kreditzugang nun erschwert.

 

Dagegen sind die Finanzierungshindernisse für große Unternehmen aufgrund der leicht anziehenden wirtschaftlichen Entwicklung geringer geworden. Dazu passt der Bericht, dass die Bundesbank vor einer Pleitewelle in ihrem Finanzstabilitätsbericht vor 6000 Insolvenzen oder mehr im ersten Quartal 2021 warnt.

Die Bundesbank-Vize Präsidentin Claudia Buch fordert die Banken auf, die Firmen trotz höherer Kreditausfälle weiter mit Kapital zu versorgen. Für die Banken bedeutet dieses einen Spagat, denn steigt die Zahl der Insolvenzen, leiden sie unter Kreditausfällen und höheren Wertberichtigungen. Laut Bundesbank dürften sich diese nach ihrer Schätzung auf rund 13 Milliarden Euro vervierfachen. Dieses Szenario sei für die Institute zwar noch verkraftbar, aber das führt unserer Meinung dazu, dass sie ihre Kreditvergabe einschränken und sich dadurch die aktuellen Probleme weiter verschärfen. Allerdings hält Buch, so in einem Interview mit dem Handelsblatt, auch einen deutlich stärkeren Anstieg der Insolvenzen für möglich. „Wir können nicht ausschließen, dass in einem ungünstigen Szenario deutlich mehr Unternehmen zahlungsunfähig werden als derzeit erwartet.“

Durch die Einschränkung der Kreditvergabe kann sich so leicht eine Abwärtsspirale bilden, mit weiteren negativen Folgen für die gesamte Wirtschaft.

„Die Geldhäuser müssten sich auf die dringendsten Aufgaben fokussieren und sehr wachsam sein und ihr Kapital sorgfältig einsetzen“ so Christian Sewing, CEO der Deutschen Bank kürzlich auf einer Veranstaltung des Handelsblatts. „So sehr wir also Teil der Lösung bleiben wollen, werden wir doch differenzieren müssen.“ Die Grundlage für die Kreditvergabe müsse ein tragfähiges Geschäftsmodell sein.

Daher ist es verständlich, dass aktuell für große Unternehmen aufgrund der leicht anziehenden wirtschaftlichen Entwicklung die Finanzierungshindernisse geringer geworden sind. Sie haben aktuell einen leichteren Zugang zu Finanzierungen.

Neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)

Die Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts

„Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen“, sagte Ministerin Christine Lambrecht gestern. „Davon können insbesondere auch Unternehmen Gebrauch machen, die infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.“ Das schließt daher - wie auch bereits im Frühjahr von uns gefordert - nahtlos an die damalige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an.

Es enthält einige Erleichterungen: Unternehmen müssen 2021 nur nachweisen, dass sie ihre Schulden in den nächsten vier Monaten ordnungsgemäß bedienen können. Der bisherige Überprüfungszeitraum von zwei Jahren wird ab 2022 dauerhaft auf ein Jahr verkürzt. Sinnvoll ist zudem, dass die Firmen künftig sechs Wochen statt drei Wochen Zeit haben, eine Überschuldung weg zu verhandeln, ehe sie Insolvenz anmelden müssen.

Unternehmen müssen in Zukunft auch nicht mehr zwangsläufig zum Insolvenzrichter, wenn sie nur ihre Finanzen in Ordnung bringen müssen, die Probleme aber nicht viel tiefer liegen. Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ist wirklich ein Meilenstein und gibt den Unternehmen nun die Möglichkeit sich zu sanieren, indem sie sich mit der Mehrheit der Gläubiger einigen.

Die Johannes Müller Wirtschaftsberatung (BDU) und unsere Kooperationspartner besitzen seit Jahren Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen in der Krise und in Restrukturierungsprozessen. Wir haben uns regelmäßig fortgebildet und sind auf die neuen Aufgaben vorbereitet.
 

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