Michael Wandt

Der Bund unterstützt die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen mit insgesamt 14 Milliarden Euro.

von Bettina Heitmeyer

Mehr Geld für mehr Gewinn - durch sinnvolle Digitalisierung mit Förderung

Stand 24.11.2020

Antragsberechtigt für die Novemberhilfe des Bundes sind diejenigen Unternehmen, Betriebe, Soloselbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die von Schließungen aufgrund des Teil-Lockdowns seit dem 2. November 2020 betroffen sind ABER AUCH indirekt betroffene Unternehmen. Das sind alle diejenigen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Ebenfalls antragsberechtigt sind sogenannte mittelbar betroffenen Unternehmen. Das sind zum Beispiel Unternehmen die ihre Aufträge von den oben genannten indirekt betroffenen Unternehmen erhalten.

 

Als Beispiel nennt das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage den Caterer, der von einer Veranstaltungsagentur regelmäßig damit beauftragt wird, eine Messe zu beliefern. In diesem Beispiel wäre die Messe direkt betroffen, die Veranstaltungsagentur wäre indirekt betroffen und der Caterer wäre mittelbar betroffen. Alle drei wären antragsberechtigt, solange der Caterer und die Veranstaltungsagentur regelmäßig und nachweislich 80 Prozent ihrer Umsätze in den jeweiligen Bereichen erzielen.

Auf welcher Grundlage wird die Höhe der Novemberhilfe ermittelt?

Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Zu dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen:
Soloselbstständige haben die Wahl! Sie können den wöchentlichen Umsatz aus November 2019 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 zugrunde legen. Diese Regelung ist vor allem für diejenigen Soloselbstständigen aus der Veranstaltungsbranche hilfreich, die im November 2019 wenig oder keinen Umsatz hatten.

Werden aktuelle Novemberumsätze angerechnet?
Die Bundesregierung möchte, alle Unternehmer, die ihre Geschäftsmodelle aufgrund der Corona-Krise bereits angepasst haben unterstützen. Aus diesem Grund werden die aktuellen Novemberumsätze erst angerechnet, wenn Sie höher als 25% des Vergleichsumsatzes aus November 2019 sind, angerechnet. So wird lediglich eine Überförderung von mehr als 100% vermieden.

Wie kann die Novemberhilfe beantragt werden?

Wie auch die Überbrückungshilfen, kann die Novemberhilfe über die Steuerberater*innen / Wirtschaftsprüfer*innen / vereidigte Buchprüfer*innen und Rechtsanwält*innen beantragt werden. Die Anträge können voraussichtlich ab dem 25.11.2020 über die Überbrückungshilfe-Plattform gestellt werden.

Um eine schnelle Auszahlung gewährleisten zu können erfolgen zunächst erste Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 5.000 € für Soloselbstständige und bis zu 10.000 € für andere Unternehmen. Die ersten Auszahlungen sollen noch im November erfolgen.

Gibt es schon weitere Planungen für weitere Hilfen im Dezember?

Die Nachrichtenagentur dpa berichtete, dass der Bund für den Dezember, im Falle einer Verlängerung der Lock-Down-Maßnahmen weitere 17 Milliarden zur Verfügung stellen will. Wir werden Sie in unserem Blog darüber auf dem Laufenden halten.

 

 

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Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Novemberhilfen/faq-novemberhilfen.html